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Corona- Was ist wenn.....

  • Autorenbild: Rita
    Rita
  • 28. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Dez. 2020

Wir wollen es nicht hoffen...

Wenn es ein Beherbergungsverbot geben sollte für den Zeitraum, in dem Sie gebucht und bereits gezahlt haben, haben sie die Wahl: Gutschein oder Geld zurück.

Unser Sekretariat meldet sich unmittelbar nach Veröffentlichung der entsprechenden Corona-Verordnung des Landes RLP bei Ihnen, um die Stornierung abzuwickeln.

Für Buchungen ab dem 15.12.2020 gilt unsere Corona-Sorglos-Buchung


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